ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Bericht argumentiert für die Notwendigkeit einer Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS) Kampagne an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), gerichtet gegen israelische akademische Institutionen. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf die Verbindungen gelegt, die die JGU mit der Universität Haifa hat. Der Bericht fordert die JGU auf, diese Kooperationen zu suspendieren und eine ausführliche Untersuchung ihrer Verbindungen zu diesen Institutionen sowie der Involvierung der JGU in den Verstößen gegen internationales Recht, insbesondere Kriegsverbrechen und Völkermord an den Palästinenser*innen, anzustreben.

Der Bericht erläutert die Verbrechen und Verstöße des Staates Israel, welche unter anderem die Ermordung von mehr als 66.225 Palästinenser*innen in Gaza seit dem 07. Oktober 2023 sowie die gewaltvolle Vertreibung von ca. 90% der palästinensischen Bevölkerung beinhalten. Bis zum 01. Oktober 2025 hatte die IDF (=Israel Defense Forces; das israelische Militär) bereits mehr als 70% der Infrastruktur, fast 84% der Gesundheitseinrichtungen und 57% der Wasser-Infrastruktur zerstört. Diese Handlungen wurden von mehreren internationalen Menschenrechts-Institutionen als Völkermord klassifiziert. Des Weiteren hat Israel alle Bildungseinrichtungen in Gaza zerstört, wodurch mindestens 625.000 Schüler*innen und Student*innen ihren Ort zum Lernen verloren haben und tausende Akademiker*innen und Student*innen ermordet wurden. Die UN bezeichnet dies als "Scholastizid".

Israelische Universitäten haben eine wichtige Rolle in der Unterstützung dieser Verbrechen, der Aufrechterhaltung von Apartheid sowie der illegalen Besetzung Palästinas. Aus diesem Grund kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die ethischen Leitlinien der JGU gegenüber den Menschenrechten es notwendig machen, diese Verbindungen zu überprüfen und zu lösen und der Komplizenschaft an diesen Verbrechen endlich ein Ende zu setzen.

Es wird gezeigt, dass eine BDS-Kampagne eine ethische und legale Notwendigkeit darstellt. Folglich kritisiert dieser Bericht die Kriminalisierung der BDS-Aktivitäten in Deutschland, da solche Handlungen die Wissenschaftsfreiheit und die Meinungsfreiheit untergraben. Die IHRA-Definition ist kritisch zu hinterfragen, denn sie differenziert nicht zwischen legitimer Kritik und Antisemitismus und repressiert/kriminalisiert so stark die palästinensische Solidarität in akademischen Diskursen an Universitäten, wie an der JGU. Aktivistische Student*innen sind politischer Repression und rechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

Außerdem beschreibt dieser Bericht detailliert, inwiefern die wichtigsten israelischen Bildungseinrichtungen bei der Unterstützung von Militäroperationen der israelischen Armee involviert sind. Besonders wird auf die Waffenherstellung, logistische Unterstützung des Militärs sowie der Übernahme von Regelungen, die die palästinensische Geschichte auszulöschen versuchen und jeglichen Widerstand unterdrücken, eingegangen.

Auch werden die spezifischen Verbindungen zwischen der JGU und israelischen Universitäten aufgelistet und gemeinsame Forschungsprojekte hervorgehoben. Der Bericht spricht auch die strategische Partnerschaft der JGU mit der Universität Haifa an, da es sich hierbei um eine offizielle Partner-Universität handelt. Dies ist ein direkter Verstoß gegen internationales Recht, da es sich bei dieser Universität um eine auf gestohlenem und nun besetzten Land erbaute illegale Siedlung handelt. Die Zusammenarbeit der JGU Mainz und der Universität Haifa unterstützt, legitimiert und festigt die Struktur der israelischen Besatzung und des Apartheidsstaats.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts hat die JGU mit vier anderen israelischen Universitäten und Hochschulen (abgesehen von der Universität Haifa) insgesamt sechs offene Forschungs-Kooperationen. Die JGU ist außerdem die einzige Universität in Deutschland, die eine Israel-Professur hat. Diese beinhaltet unter anderem die Förderung des Austausches mit israelischen Universitäten und Hochschulen. Diese Kooperationen sind aus ethischer Sicht hochproblematisch, da sie Menschenrechtsverletzungen normalisieren. Aus diesem Grund sollten sie pausiert und überprüft werden.

Der Bericht folgert, dass die fortlaufende Partnerschaft mit der Universität Haifa und anderen israelischen Bildungseinrichtungen die ethischen Verpflichtungen der JGU mit Füßen tritt und sie zu Komplizen der Verstöße gegen internationales Recht macht. Er fordert die JGU auf, es anderen europäischen Universitäten gleichzutun, welche ihre Verbindungen mit israelischen Bildungseinrichtungen gelöst haben. Dadurch würde die JGU ihren moralischen und legalen Verpflichtungen nachkommen und zu den globalen Bemühungen beitragen, um die Verbrechen des Staates Israels durch gewaltlose Handlungen, wie beispielsweise Boykott oder Sanktionen, zu beenden.

EINLEITUNG

Als Student*innen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) erwarten wir von der Verwaltung der Universität, dass sie ihrer Verpflichtung nachgeht, internationales Recht und die Menschenrechte zu respektieren, sowie gleichzeitig ihren ethischen Leitlinien treu zu bleiben. Diese Verpflichtungen sind auch verbindlich für die Universitäten und Institutionen, mit der die JGU kooperiert. Angesichts der fortlaufenden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie Brüchen des internationalen Rechts, die von Israel gegen die palästinensische Bevölkerung begangen werden (siehe 1. Die ethischen Leitlinien...), fordern wir, dass die Universität Stellung bezieht gegen die Institutionen, die an diesen Verbrechen beteiligt sind.

Dem Beispiel von diversen Universitäten und Student*innenschaften in Europa und weltweit folgend, sehen auch wir es als wichtig an, unsere akademischen Kooperationen zu prüfen, um sicherzugehen, dass diese mit den zuvor genannten Prinzipien übereinstimmen. Keine Universität sollte zu Verstößen des humanitären Völkerrechts beitragen. Aus diesem Grund haben viele Universitäten entscheidende Schritte eingeleitet, um ihre Beziehungen mit israelischen Partnern, geleitet von ihren Verpflichtungen zu Menschenrechten und internationalem Recht, neu zu bewerten (siehe Anhang 1 ). Durch akribische Überprüfungen und dem Stoppen von Kooperationen, sofern dies notwendig ist, haben diese Universitäten Präzedenzfälle für moralisch richtiges wissenschaftliches Verhalten gesetzt. Wir fordern die JGU auf, ein ähnliches Vorgehen anzuwenden und sicherzustellen, dass unsere Institution nicht direkt oder indirekt Aktivitäten unterstützt, die internationales Recht sowie die Menschenrechte verletzen.

Aus diesem Grund rufen wir unsere Kommiliton*innen, Wissenschaftler*innen und Arbeiter*innen der JGU dazu auf, dass sie:

1. weder an konkreten Kooperationen mit israelischen Universitäten und anderen Institutionen, die sich der Komplizenschaft schuldig machen (wie wir in diesem Bericht aufzeigen werden), teilzunehmen oder diese zu unterstützen.

2. Druck ausüben auf jede mögliche Art und Weise, um diese Kooperationen zu beenden, in Einklang mit ihren individuellen Positionen und Möglichkeiten.

3. das Thema in jedem möglichen wissenschaftlichen Umfeld ansprechen, wie beispielsweise Vorlesungen, Workshops, Forschungsberichten oder -arbeiten, wissenschaftlichen Konferenzen oder Besprechungen, oder ähnlichen.

4. Aktivitäten boykottieren, die den Genozid an den Palästinenser*innen, die Besatzung des historischen Palästinas und die Apartheid in Israel normalisieren oder dafür werben.

Zusammenhängend damit fordern wir die JGU als Institution dazu auf, dass sie:

1. ihre Unterstützung israelischer Kriegsverbrechen im Zuge einer Offenlegung der Endverwendung aller Forschungsergebnisse, die in Zusammenarbeit mit israelischen Instituten erzielt werden, zu beenden.

2. ihre Verbindungen zu allen sowohl deutschen als auch israelischen Gruppen, Institutionen oder Unternehmen, die in Verbindung zum israelischen Militär stehen und nachweislich aktiv am Völkermord beteiligt sind, offenzulegen und zu kappen.

3. sich intensiv und schnellstmöglich der wissenschaftlichen Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte Deutschlands und Palästinas zu widmen. Dies sollte eine Palestine-Studies-Professur inklusive Lehrstellen und Bildungsangeboten beinhalten.

4. eine Erklärung veröffentlicht, in welcher sich die Universitätsleitung zur Solidarität mit den protestierenden Student*innen und Angestellten der Universitäten bekennt. Insbesondere gilt es, die unverhältnismäßige Polizeigewalt gegenüber friedlichen Protesten zu verurteilen. Universitäten müssen Räume schaffen, in denen Meinungsfreiheit und Kritik an herrschenden Verhältnissen nicht nur stattfinden können, sondern auch Unterstützung und Förderung erhalten.

5. den Genozid als solchen anerkennt. Hierzu verweisen wir auf das Urteil des IGH vom 26.01.2024 infolge der Völkermord-Klage Südafrikas. Im Zuge dessen soll sich die Universität für einen permanenten Waffenstillstand, für ein Ende der Besatzung und für die Aufarbeitung der israelischen Kriegsverbrechen einsetzen und sich entschieden gegen die andauernden Waffenlieferungen Deutschlands an Israel stellen.

6. die strukturelle Verankerung von antimuslimischem und antipalästinensischem Rassismus in den öffentlichen Debatten, der Gesellschaft und dem Bildungssystem anerkennt und im vollem Umfang dagegen vorgeht. Zudem sollten Beschäftigte und Student*innen, die von ihrem Recht auf Versammlung und freier Meinungsäußerung Gebrauch machen, von der Universität nicht nur geschützt, sondern auch unterstützt werden.

7. das bisher geltende Verbot allgemeinpolitischer Betätigung auf dem Campus aufhebt, denn als Bildungsstätten können und sollten Universitäten keine völlig neutralen, unpolitischen Räume sein, sondern Debatten und Kontroversen zulassen und sichtbar machen. Wir fordern ein Ersetzen des Verbots mit einem Recht auf allgemeinpolitische Betätigung und Veranstaltungen an der Universität sowie eine Demilitarisierung der JGU im Rahmen einer Zivilklausel.

ABSCHNITT 1: VORLÄUFIGE ERLÄUTERUNGEN

1. Die ethischen Leitlinien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der anhaltende Genozid

In ihrem Leitbild stellt sich die JGU für Wissenschaft und Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur als ein „kompetenter, Rat gebender und vertrauenswürdiger Partner” dar (Einig, u.a., 2020). Insbesondere verpflichtet sich die JGU den Prinzipien der Toleranz, der Offenheit und der Gleichstellung von Männern und Frauen (Einig, u.a., 2020). Sie verpflichtet sich der akademischen Integrität (Einig, u.a., 2020) und beansprucht für sich die im Grundgesetz garantierten Freiräume in Forschung und Lehre zu nutzen, um ihre kritische Funktion in Wissenschaft und Gesellschaft wahrnehmen zu können (Einig, u.a., 2020).

Des Weiteren verpflichtet sie sich gegenüber ihren Student*innen, dass diese „über ein hoch qualifiziertes Lehrangebot hinaus gute soziale und kulturelle Rahmenbedingungen sowie transparente und auf einen Studienerfolg ausgerichtete Strukturen vorfinden” (Einig, u.a., 2020). Außerdem heißt es: „Die Lehrenden und Forschenden erkennen ihre Vorbildrolle für die Entwicklung einer toleranten und weltoffenen Wertehaltung an.” (Einig, u.a., 2020)

Dass eine solche Wertehaltung mit dem völligen Ignorieren des Scholastizids im Gazastreifen seitens der JGU gänzlich unvereinbar ist, versteht sich von selbst. Dies schließt sich ebenso mit dem von der JGU in ihrem Leitbild proklamierten "Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der sie tragenden Gesellschaft" (Einig, u.a., 2020) aus. Die JGU gibt an, sich neben aktiver Teilhabe an der "wissenschaftlichen und künstlerischen Diskussion auch an gesellschaftlicher und politischer Diskussion" zu beteiligen und damit "einen Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung zu leisten" (Einig, u.a., 2020). Die wiederholt im Leitbild formulierte Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit (Einig, u.a., 2020), ist nicht gegeben, was im folgenden Bericht mehrfach thematisiert werden wird.

Das „weltoffene“ Leitbild, dem sich die Universität sowohl mit dem Leitsatz ut omnes unum sint (= dass alle eins seien), als auch mit dem „Gutenberg-Spirit“ MOVING MINDS – CROSSING BOUNDARIES verpflichtet, wird mehrfach durch aktuelle Kooperationen mit israelischen Forschungseinrichtungen, sowie den Handlungen der Universität gegenüber palästinasolidarischen Mitgliedern sämtlicher Statusgruppen der Universität verletzt.

Die Einrichtung der Israel-Professur an der JGU soll der "Pflege deutsch-israelischer Beziehungen dienen", welche eine hohe politische Bedeutung zugesprochen wird (Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, 2023). Diese sogenannte "Pflege" deutsch-israelischer Beziehungen stellt damit auch eine Normalisierung akademischer Beziehungen mit einem Staat, der wiederholt gegen das Völkerrecht verstößt, dar.

Wie in zahlreichen Resolutionen der Vereinten Nationen festgestellt wurde, verstößt Israel seit der Nakba von 1948 immer wieder gegen das Völkerrecht (United Nations General Assembly 1947, 1976, 1980, 2002, 2004, 2017, 2024; United Nations Security Council, 1967). Die Nakba, abgeleitet von al-Nakba, was auf Arabisch „die Katastrophe“ bedeutet, bezieht sich auf die anhaltende Vertreibung und Enteignung der Palästinenser*innen aus dem historischen Palästina, die 1948 begann und bis heute andauert, sowie auf die strukturelle Verweigerung der Selbstbestimmung der Palästinenser*innen durch militärische Besatzung, Masseninhaftierungen und der expliziten Ideologie der jüdischen Vorherrschaft, dem Zionismus (Eghbariah, 2024).

In der jüngsten Phase der Nakba zerstörte Israel systematisch alle Lebensgrundlagen der Palästinenser*innen im Gazastreifen. Am 26. Januar 2024 stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass es plausible Anhaltspunkte dafür gibt, dass Israel in Gaza Völkermord begeht und ordnete vorläufige Maßnahmen an, die am 28. März und 24. Mai desselben Jahres verschärft wurden (International Court of Justice, 2024a; Euro-Med Human Rights Monitor, 2024). Gemäß Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes "[...]bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

(b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

(c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

(d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

(e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe."

Diese Resolution des Internationalen Gerichtshofs folgt dem Konsens humanitärer Organisationen zu diesem Thema (Amnesty International, 2022; International Court of Justice, 2024a; B’Tselem & Forensic Architecture, o. J.; Muhareb, u.a., 2022). Laut dem Bericht von Amnesty International vom 5. Dezember 2024 hat Israel seit dem 7. Oktober 2023 mehr als 42.000 Palästinenser*innen in Gaza getötet, darunter über 13.300 Kinder und mehr als 97.000 weitere verletzt, viele davon bei direkten oder absichtlich wahllosen Angriffen, bei denen oft ganze Familien mit mehreren Generationen ausgelöscht wurden. Die Zahl der Toten ist wahrscheinlich zu niedrig angesetzt – anderen Berichten zufolge könnte die tatsächliche Zahl der Todesopfer 186.000 übersteigen (Khatib, u.a., 2024). Israel hat außerdem Zerstörungen in einem Ausmaß und einer Geschwindigkeit verursacht, wie sie in keinem anderen Konflikt des 21. Jahrhunderts zu beobachten waren, indem die Armee ganze teilweise Jahrtausend alte Städte dem Erdboden gleichgemacht und wichtige Infrastruktur, landwirtschaftliche Flächen sowie kulturelle und religiöse Stätten zerstört hat. Bis Anfang Juli 2024 waren rund 90% der Bevölkerung Gazas mindestens einmal vertrieben worden. Bereits im Januar 2024 waren über 70% der physischen Infrastruktur in den Bereichen Gesundheit, Handel, Industrie, Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und kommunale Dienstleistungen in Gaza beschädigt oder zerstört worden. Fast 84% der Gebäude von Gesundheitseinrichtungen und 57% der Wasserinfrastruktur wurden beschädigt oder zerstört (World Bank, 2024). Diese Schäden haben sich in den folgenden Monaten nur noch verstärkt, sodass ganze Regionen des Gazastreifens ohne Gebäude zurückblieben. Große Teile des Gazastreifens sind damit unbewohnbar. Die genozidale Absicht wurde nicht nur durch die Aussagen von israelischen Regierungsbeamt*innen, hochrangigen Militärs und Mitgliedern des Knesset, sondern auch durch Videos, Fotos und Audioaufnahmen, die von israelischen Soldat*innen in den sozialen Medien geteilt wurden, eindeutig bewiesen (Amnesty International, 2024a).

In Übereinstimmung mit all dem hat der Internationale Strafgerichtshof bereits Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen (International Criminal Court, 2024), zu deren Vollstreckung Deutschland gesetzlich verpflichtet ist.

Darüber hinaus verstößt Israel kontinuierlich gegen das Völkerrecht, indem es palästinensischen Flüchtlingen deren in der UN-Resolution 194 festgelegtes Recht auf Rückkehr verweigert und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ostjerusalem und Gazastreifen) sowie die syrischen Golanhöhen weiterhin illegal besetzt hält. Des Weiteren verhängt es seit 1967 das Kriegsrecht über ihre Bewohner*innen und verstößt gegen die UN-Resolution 242 (International Court of Justice, 2024b; Quigley, 2007).

Zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Oktober 2023 stieg die Zahl der israelischen Siedlungsaußenposten auf 162, während die israelische Regierung 24.300 Wohneinheiten innerhalb bestehender israelischer Siedlungen genehmigte, darunter 9.670 Wohneinheiten in Ostjerusalem. 917 Gebäude im Besitz von Palästinenser*innen wurden abgerissen. 2023 war das Jahr, in dem die Siedlungen seit Beginn der Beobachtung im Jahr 2017 am stärksten expandiert wurden (United Nations High Commissioner for Human Rights, 2024). Am 19. Juli 2024 befand der Internationale Gerichtshof, dass die anhaltende militärische Besetzung Palästinas durch Israel gegen das Völkerrecht verstößt und somit illegal ist. Dies ist das erste Mal seit 2004, dass der IGH eine so klare Entscheidung zur illegalen Besetzung durch Israel getroffen hat und damit bestätigt, dass die Illegalität der israelischen Besetzung des Gazastreifens nicht erst mit den Angriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 begann. Vielmehr wurden seit Jahrzehnten die Bedingungen für Apartheid im eigenen Staat und illegale Besetzung der palästinensischen Gebiete geschaffen und aufrechterhalten. Darüber hinaus hat Israel Krieg und Aggressionen gegen die Bevölkerung im Libanon, in Syrien, im Jemen und im Iran geführt, neue Gebiete illegal besetzt und die Annexion bereits besetzter Gebiete vorbereitet.

Die JGU als Bildungseinrichtung ist in besonderer Weise verpflichtet, sich solidarisch mit den zerstörten Hochschulen in Gaza und den vielen Tausenden ermordeten Student*innen und Hochschulmitarbeiter*innen zu zeigen, die Opfer dessen wurden, was die Vereinten Nationen als „Scholastizid“ bezeichnet haben. Bis April 2024 wurden in Gaza mehr als 5.479 Student*innen, 261 Lehrer*innen und 95 Universitätsprofessor*innen getötet und über 7.819 Student*innen und 756 Lehrer*innen verletzt. Mindestens 60% der Bildungseinrichtungen, darunter 13 öffentliche Bibliotheken, wurden beschädigt oder zerstört und mindestens 625.000 Student*innen haben keinen Zugang zu Bildung. Die letzte noch bestehende Universität in Gaza wurde am 17. Januar 2024 von der IDF zerstört (Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, 2024).

Alle in diesem Bericht genannten Zahlen sind bis heute deutlich höher, da der Völkermord in Gaza und die Apartheid in Israel andauern. Es ist die ethische Verantwortung von Einzelpersonen und Institutionen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese Handlungen zu stoppen. Diese Verantwortung ist Teil der kollektiven historischen Pflicht, die sich aus dem Holocaust ergibt und von der internationalen Gemeinschaft im internationalen Menschenrechtsgesetz anerkannt wird. Aus diesem Grund sollte Deutschland an der Spitze dieser Bemühungen stehen und sie nicht behindern. Nie wieder gilt für alle.

Die in diesem Bericht vorgestellten Ergebnisse zeigen, dass die JGU als öffentliche deutsche Universität eine soziale und akademische Verantwortung hat, ihre institutionellen Verbindungen, die stark in Verstöße gegen die allgemein anerkannten Werte des Völkerrechts verwickelt sind, neu zu bewerten.

2. Der Aufruf zum Boykott

Der grundlegende Antrieb unseres Aktionsprogramms ist Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS). BDS ist eine seit langem etablierte internationale Bewegung, die darauf abzielt, die internationale Legitimität des israelischen Militärregimes in Frage zu stellen, indem sie Institutionen, Nationen und Unternehmen dazu ermutigt, ihre Beziehungen zu Israel abzubrechen.

Die Bewegung folgt der Strategie, die gegen die Apartheid in Südafrika angewendet wurde. Damals hatten BDS-Bewegungen einen tiefgreifenden Einfluss auf die Legitimität des rassistischen Regimes, zwangen es in zunehmende Isolation und schwächten seine Überlebenschancen. Zwar war es der Kampf der schwarzen Südafrikaner*innen für die Befreiung von der Apartheid, welche letztendlich das brutale Regime beendete, doch BDS-Kampagnen verringerten drastisch die Möglichkeit der Apartheid-Behörden, internationale Unterstützung zu finden.

In Übereinstimmung mit dem Konsens humanitärer Organisationen vertreten BDS-Bewegungen heute die Auffassung, dass Israel ein Apartheidstaat ist, welcher derzeit in Gaza Völkermord begeht. Viele globale akademische Organisationen, denen deutsche Organisationen und Wissenschaftler*innen angehören (siehe Anhang 2 ), haben Resolutionen verabschiedet, in denen zum Boykott israelischer akademischer Einrichtungen aufgerufen wird.

3. Kriminalisierung der BDS-Kampagne und die Repressionen auf dem Campus

In ihrem Leitbild verpflichtet sich die JGU zur aktiven Teilhabe am politischen Diskurs. Entgegen dieser hat die JGU weder Statements zum Schutz ihrer Student*innen, die sich an eben diesem beteiligen, abgegeben, noch hat sich die JGU zur Wahrung der Freiheit der Wissenschaft geäußert, es sei denn, es geht um die Freiheit der Zusammenarbeit mit dem Militär und zur Militärforschung, welche durch eine Zivilklausel, wie SfP und SDS sie fordern, unterbunden werden würde. In einem Statement vom 13.08.2025 bekräftigte die JGU ihre Position sogar dahingehend. So habe der Senat der JGU in der Grundordnung der JGU vom 15.12.2022 folgende Festlegung getroffen:

"Die JGU „verpflichtet […] sich zum Schutz und zur Verwirklichung wissenschaftlicher Freiheit, zur Mitgestaltung eines sozialen und demokratischen Rechtsstaates und einer friedlichen und menschenwürdigen Welt […]“." Darüberhinausgehende mögliche Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit seien laut dem Senat nicht mit Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes vereinbar (Statement vom 13.08.2025 = Antwort auf den offenen Brief). Eine Verpflichtung zu einer "friedlichen und menschenwürdigen Welt" schließt die Zusammenarbeit mit dem Militär und zur Militärforschung direkt aus und wäre nur durch die Einführung einer Zivilklausel sicher zu gewährleisten.

Zu den im Bundestag verabschiedeten Resolutionen (SPD,CDU/CSU,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, 2024; Antrag der Fraktionen SPD,CDU/CSU,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, 2025) und deren Einflüssen auf die Freiheit der Wissenschaft hat die JGU sich nicht geäußert, womit sie als Institution implizit mit der Deutschen Regierung kollaboriert, und die Freiheit der Wissenschaft untergräbt.

Die INTERACT-Studie der FU Berlin (INTERACT, 2025) zeigt vielmehr "eine breit geteilte Wahrnehmung verschärfter Risiken für Rede-, Lehr- und Forschungsfreiheit seit dem 7. Oktober 2023. Knapp 85 Prozent der Befragten sehen eine Zunahme der Bedrohungslage. Dieses Klima geht einher mit weit verbreiteter Selbstzensur, die besonders häufig in öffentlichen Formaten, in Medienbeiträgen und selbst im Kollegium auftritt. Gründe sind vor allem Angst vor Missverständnissen, Anfeindungen und beruflichen Konsequenzen" (Freie Universität Berlin, 2025). Die von der JGU so hochgeschätzte Freiheit der Wissenschaft ist also gerade nicht mehr gewährleistet und wird weiterhin untergraben. Damit einhergehend ist Deutschland im Academic Freedom Index dramatisch gesunken (Academic Freedom Index).

Dies geschah hauptsächlich durch unverbindliche Resolutionen und Definitionen, die das Verhalten staatlicher Institutionen leiten, allem voran durch die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus, die vom Bundestag in der Resolution Nr. 19/10191 auf die BDS-Bewegung angewendet wurde und vor dem 7. Oktober 2023 intensiv zur Verfolgung der Solidarität mit Palästina genutzt wurde. Diese Arbeitsdefinition enthält elf Beispiele für Antisemitismus, von denen sich sieben auf den Staat Israel konzentrieren (IHRA, 2016). Dafür wurde sie kritisiert, weil sie Antisemitismus bewusst mit legitimer Kritik am Staat Israel gleichsetzt (European Legal Support Center, 2023; Jerusalem Declaration, 2020). Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf Kultur- und Bildungseinrichtungen waren verheerend: Seit dem 7. Oktober 2023 wurden fast 200 Fälle von Zensur oder Absagen dokumentiert (Archive of Silence). Die Kriminalisierung wurde durch die Resolution Nr. 20/13627 von 2024 verschärft, die die IHRA-Definition auf die Förderung von Kunst und Kultur ausweitet und „den Ausschluss aus dem Unterricht oder Studium und in besonders schweren Fällen sogar die Exmatrikulation” fordert. Die Resolution wurde von mehreren deutschen humanitären Institutionen als Angriff auf die Meinungs-, Kunst-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit kritisiert (Amnesty International, 2024b).

Die JGU partizipierte in diesen Repressionen zum einen durch Erschweren, bzw. Nichtgenehmigung der Raumvergabe für Veranstaltungen, die über den Genozid in Gaza als solchen berichten.

Konkret repressierte das JGU-Präsidium die Linke Liste/Sozialistisch-demokratischer Studierendenverband (SDS), bei dem es sich um eine etablierte Hochschulgruppe handelt, nach der Einladung des renommierten jüdischen Wissenschaftlers Dr. Shir Hever dadurch, dass dessen Vortrag aufgezeichnet werden musste, damit nachweislich keine „antisemitischen“ Äußerungen im Rahmen des Vortrags getätigt werden konnten. Im Anschluss genehmigte das Präsidium der Gruppe Linke Liste/SDS "bis auf Weiteres keine weiteren Veranstaltungen" (SWR-Aktuell, 2024a). Damit hat die JGU sowohl etablierte Wissenschaftler als auch Hochschulgruppen unter Generalverdacht gestellt.

Auf Verleumdungskampagnen gegen palästinasolidarische Student*innen seitens der Gruppe Hinenu (Hinenu u.a., 2024), des SWR (SWR-Aktuell, 2024b) oder der FAZ, welche gänzlich dem Narrativ der Gruppe Hinenu folgt, und unter der Überschrift "Hass-Schrift gegen Israel an Uni Mainz verkauft" die propalästinensische Bewegung an der JGU verurteilt, ohne jemals mit ihr ins Gespräch gekommen zu sein (Zoschke, 2024) reagierten die JGU-Leitung und der AStA nicht mit Gesprächsbereitschaft, sondern mit Vorverurteilung (Campus Mainz, 2024).

Vielmehr hat der AStA im Sommersemester 2024 die Etablierung der Students for Palestine Mainz als Hochschulgruppe unter fadenscheinigen Ausflüchten und impliziten Vorwürfen von Sexismus, Queerfeindlichkeit, Rassismus, Ableismus, Klassismus, Antiziganismus, Antisemitismus, Lookismus, Adultistismus oder Ethnozentrismus (Ablehnung aufgrund von angeblichen Verstößen gegen Hochschulgruppenordnung §2, Absatz (2) Punkt 3) verhindert. Erst nach wiederholten Bemühungen konnten sich SfP Mainz unter einem neu gegründeten AStA als Hochschulgruppe anmelden.

Einem Protestcamp auf dem Campus der JGU Mainz, wurde im Vorfeld die Durchführung erschwert und eingeschränkt. Es stand in Solidarität mit den von der IDF ermordeten palästinensischen Student*innen und Wissenschaftler*innen im Gazastreifen und bemühte sich um die Aufklärung des Scholastizids in Palästina auf dem Campus Mainz.

4. Freiheit der Wissenschaft und Argumente für den akademischen Boykott

BDS ist ein Aufruf an Regierungen, Institutionen und Einzelpersonen, Israel, israelische Institutionen und andere Organisationen, die sich am Völkermord an den Palästinenser*innen und an der israelischen Apartheid mitschuldig machen, zu boykottieren, finanziell zu desinvestieren oder zu sanktionieren. Dies ist eine Form des gewaltfreien Drucks auf Israel.

Der Boykott israelischer akademischer Einrichtungen entspricht der Definition der akademischen Freiheit, die vom Ausschuss der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der Resolution E/C.12/1999/10 (Scholars at Risk, 2024) verabschiedet wurde. Hier wird auch anerkannt, dass jede Art von Beschränkung, die der Staat gemäß Artikel 4 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auferlegen kann, „[...]in erster Linie dem Schutz der Rechte des Einzelnen dient und nicht der Erlaubnis zur Auferlegung von Beschränkungen durch den Staat“ (United Nations, 1999).

In jedem Fall zielt der akademische Boykott israelischer Universitäten und Institutionen darauf ab, israelische akademische Einrichtungen, die die anhaltende Unterdrückung und Besetzung der Palästinenser*innen aktiv unterstützen, zur Rechenschaft zu ziehen. In Übereinstimmung mit den Richtlinien für den akademischen Boykott Israels, die von der 2004 ins Leben gerufenen internationalen Palästinensischen Kampagne für den akademischen und kulturellen Boykott Israels (PACBI) aufgestellt wurden, richtet sich der Boykott nicht gegen einzelne Forscher*innen, die mit israelischen akademischen Einrichtungen verbunden sind, sondern gegen die israelischen akademischen Einrichtungen selbst (PACBI, 2014).

Einzelpersonen dürfen nur in zwei bestimmten Fällen boykottiert werden:

1. als Reaktion auf ihre Mittäterschaft, Verantwortung oder Befürwortung von Verstößen gegen das Völkerrecht oder anderen Menschenrechtsverletzungen oder

2. als Vertreter*innen mittäterschaftlicher israelischer Institutionen (wie z. B. ein Universitätspräsident oder -sprecher).

Ein akademischer Boykott ist keine Verletzung der akademischen Freiheit, sondern vielmehr ein Ausdruck derselben. Somit ist der BDS-Aufruf ein Ausdruck der Meinungsfreiheit, die durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geschützt ist, in dem es heißt:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Absatz 3 desselben Artikels fügt unter dem gleichen Grundsatz hinzu, dass „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind“, während Absatz 2 darauf hinweist, dass dieses Recht nur durch „allgemeine Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ eingeschränkt werden kann. Weder die IHRA noch eine der zitierten Entschließungen des Bundestages haben den Charakter eines dort genannten allgemeinen Gesetzes.

Darüber hinaus wurde der Schutz des Boykottaufrufs vom Bundesverfassungsgericht in der sogenannten „Lüth-Entscheidung“ als Ausdruck der Meinungsfreiheit anerkannt (Bundesverfassungsgericht, 1958). Dies gilt sogar für öffentliche Bedienstete (wie es die Person war, die in diesem Fall zum Boykott aufgerufen hatte) und – wie wir sehen werden – für öffentliche Einrichtungen.

5. Präzedenzfall Ukraine: Solidarität mit Student*innen im Kriegszustand

Am 25. Februar 2022 gab der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) die Entscheidung bekannt, die deutsch-russischen Austauschbeziehungen einzuschränken. Die Einrichtung stoppte die Bewerbungen für Russland-Stipendien, strich schon genehmigte Stipendien und fror sogar die finanzielle Unterstützung für deutsche Student*innen ein, die bereits für eine Förderung für einen geplanten Aufenthalt ausgewählt worden waren. Zur Begründung dieser Entscheidung erklärte ihr Präsident Joybrato Mukherjee: „Angesichts des Krieges halten wir es für unerlässlich, die Förderung der Austauschbeziehungen mit Russland kritisch zu überprüfen.“ (DAAD, 2022). In der Ankündigung hieß es außerdem, dass die Einrichtung voraussichtlich alle vom DAAD finanzierten Projektaktivitäten mit Partnerinstitutionen in Russland und Weißrussland aussetzen werde.

Die JGU schloss sich dieser Entscheidung in einem Statement vom 10. März 2022 an, in dem sie den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine verurteilte (Krausch, 2022). Dies hat sie bis heute nicht für die völkerrechtswidrigen Angriffe Israels auf die palästinensischen Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland getan, trotz einer deutlich länger verstrichenen Zeitspanne und höheren zivilen Opferzahlen, gerade im akademischen Raum.

Im Zuge des Statements untersagte das Präsidium der JGU die Nutzung von wissenschaftlichen Infrastrukturen für russische Institutionen und in Russland ansässigen Wissenschaftler*innen, beschloss, keine neuen Kooperationsabkommen mit Russland einzugehen und aktive Kooperationen bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Der Kontakt zu russischen Wissenschaftler*innen, die sich gegen den Krieg positionierten, sei im Einzelfall weiter möglich (Krausch, 2022). Damit unterschied die JGU zwischen individuellem und institutionellem Boykott im Falle Russland gemäß Leitlinien, die denen von PACBI sehr ähnlich sind.

Dies stellt einen Präzedenzfall dar, in dem die JGU bereits 2022 die wissenschaftlichen Kooperationen mit Bildungseinrichtungen abgebrochen hat. Damit hat die JGU aktiv an einem akademischen Boykott teilgenommen und war in dessen bürokratische und administrative Aspekte eingebunden.

Dass die JGU sich bemüht, Student*innen im Kriegszustand zu unterstützen, steht im Fall der Ukraine außer Frage (Johannes Gutenberg-Universität, 2022a). Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sind von der Abteilung Internationales vielfach proklamiert. Auch hilfsbereite Personen an der JGU werden vermittelt.

Studien des Arbeitsbereiches Slavistik an der JGU, die über „tief verwurzelte Hintergründe des Ukraine-Kriegs aufklären und kritischen Blick auf Zerrbilder und Fehleinschätzungen lenken“ wollen, werden von der Universitätsleitung wohlwollend begutachtet (Johannes Gutenberg-Universität, 2024). Ebenso ist der Schutz ukrainischer Kulturgüter ein Anliegen der JGU (Johannes Gutenberg-Universität, 2022b).

Im Fall der Ukraine zeigte sich die JGU solidarisch mit Student*innen, deren Land sich im unmittelbaren Kriegszustand befand und bemühte sich, den Mainzer Campus über die Zustände an ukrainischen Universitäten aufzuklären. So veranstaltete die JGU am 24.02.2024 die Ausstellung „Unissued Diplomas“, in deren Rahmen Porträts von 36 Student*innen gezeigt wurden, die im Ukraine-Krieg ums Leben gekommen sind und deshalb ihren Abschluss nie ablegen konnten (Fachbereich 08, 2024). Über die in Gaza ermordeten Student*innen gab die JGU kein einziges Statement ab.

Im folgenden Abschnitt wird detailliert beschrieben, auf welche Weise israelische Universitäten und Institutionen in unterschiedlicher Form dazu beigetragen haben, die illegale Besetzung Palästinas und den Völkermord an den Palästinenser*innen zu legitimieren und aufrechtzuerhalten. Außerdem wird untersucht, wie israelische Universitäten dazu beigetragen haben, kritische Stimmen unter Student*innen und Mitarbeiter*innen zum Schweigen zu bringen und damit die akademische Freiheit zu gefährden.

ABSCHNITT 2: VERBINDUNGEN DER ISRAELISCHEN BILDUNSEINRICHTUNGEN ZUM MILITÄR UND IHRE KOMPLIZENSCHAFT MIT DER APARTHEID SOWIE DES ANDAUERNDEN GENOZIDS

Die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit – darunter auch Völkermord – sowie Verstöße gegen internationales Recht, welche der Staat Israel begeht, werden direkt durch israelische Universitäten unterstützt. Sie entwickeln Technologien und Maschinen für Krieg und tragen zur juristischen, strategischen und technologischen Unterstützung der fortlaufenden Besatzung von Palästina bei. In diesem Bericht werden die Verstöße der für die JGU relevantesten israelischen Universitäten aufgeführt, wobei ein besonderer Fokus auf die Universität Haifa gelegt wird, da diese nicht nur die offizielle Partner-Universität der Johannes Gutenberg-Universität ist, sondern Haifa zudem auch eine der offiziellen Partner-Städte der Stadt Mainz ist.

1. Hebräische Universität Jerusalem, Technion – Technologisches Institut für Israel, Universität Tel Aviv, Weizmann-Institut für Wissenschaften

Die Hebräische Universität Jerusalem unterstützt die "Operation Iron Sword" (der Codename der IDF, welche verwendet wird, um die derzeitige Militäroperation in Gaza zu beschreiben), indem sie nach eigener Aussage Militäreinheiten mit Logistikausrüstung versorgen (The Hebrew University of Jerusalem, 2023). Die Fachkenntnisse der HUJ in den Sozialwissenschaften sind instrumental für die Kräftigung und Ausweitung der Besetzung. Der Arbeitsbereich Archäologie der HUJ war und ist systematisch involviert in der Auslöschung islamischer Geschichte in Jerusalem und der strukturellen Beschädigung von palästinensischen Häusern und Gebäuden. Der jüngste Fall ist hier die Ausgrabung der "Weg der Pilger" im Rahmen deren Einweihung im Jahre 2019 (Wind, 2024a). Des Weiteren befindet sich der Campus der Hebräischen Universität Jerusalem teilweise in Ostjerusalem, welches nach internationalem Recht (United Nations General Assembly, 2024) als illegal besetzt gilt. Obwohl die ursprünglichen Gebäude der HUJ in einem Gebiet liegen, welches 1948 als demilitarisierte Zone klassifiziert wurde, hat es 1967, nachdem Israel erstmals Ostjerusalem besetzt hat, 2/3 des Gebiets des palästinensischen Dorfes Issawiyeh annektiert, um den Campus auszuweiten. Gegenwärtig hat sich Israel über 90% des Issawiyeh-Gebiets widerrechtlich angeeignet (Wind, 2024a).

Auch das Technion – Technologisches Institut für Israel hat tiefreichende Verbindungen zum israelischen Militär. Es hat bei der Entwicklung der D9 ferngesteuerten Bulldozer geholfen, welche in allen besetzten palästinensischen sowie arabischen Gebieten benutzt werden, um die Häuser von Palästinenser*innen zu zerstören. 2008 hat das Technion zusammen mit Elbit Systems, einem der größten israelischen Waffenkonzerne, ein Zentrum für die Entwicklung von Elektrooptiks eröffnet. Des Weiteren hat es "The Scream" entwickelt, einen fahrzeugmontierten Schallblaster, welcher wiederholt Schallwellen abschießt, die unerträglich für das menschliche Gehör sind. Dadurch kommt es bei den Betroffenen häufig zu bleibenden Hörschäden. Die Waffe wird weithin verwendet, um palästinensische Proteste zu unterdrücken und gegen die Demonstrierenden gerichtet (Rawnsley, 2011).

Die Universität Tel Aviv pflegt außergewöhnlich enge Beziehungen mit der israelischen Regierung und der Militär-Industrie (Rapoport, 2023). Das Institut für Nationale Sicherheitsstudien (INSS), welches das Ziel verfolgt, die "nationalen Sicherheitsrichtlinien" des Regimes auszuarbeiten, hat ihren Sitz auf dem Campus der Universität. Eine dieser ausgearbeiteten Richtlinien wurde während des Angriffs auf Gaza im Jahre 2021 ausformuliert und befürwortete die Verweigerung der Lieferung humanitärer Hilfe an die palästinensische Bevölkerung als Militärstrategie. Dies sehen wir aktuell nach dem 07. Oktober 2023 auch in Umsetzung. Die Universität Tel Aviv hat außerdem in Kooperation mit dem israelischen Militär 2008 die Dahiya-Doktrine entwickelt (IMEU, 2024; Rogers, 2023), welche fordert, Zivilist*innen und zivile Infrastruktur mit "unverhältnismäßiger Gewalt" ins Visier zu nehmen, um verheerende Zerstörung zu verursachen. Dies ist ein Kriegsverbrechen. Nichtsdestotrotz wurde diese Doktrine in allen nachfolgenden Militär-Operationen gegen Gaza verwendet, mitunter auch dem gegenwärtigen Genozid.

Schließlich kooperiert das Weizmann-Institut für Wissenschaften regelmäßig mit israelischen Waffenherstellern wie beispielsweise Elbit Systems und Israel Aerospace Industries. Es war sogar der Ursprungsort von einem der wichtigsten israelischen Verteidigungsfirmen, denn Wissenschaftler*innen dieses Instituts sowie des Technions gründeten das Rafaʾel – Fortschrittliche Kampfsysteme GmbH. Das Institut hat ein besonderes Masters of Arts Programm für Personal, dass in der IDF dient (Weizmann School of Science, 2016). Des Weiteren hat das Institut eine vormilitärische Akademie, die Schüler*innen im letzten Schuljahr auf einen "sinnvollen Militärdienst" vorbereitet (Weizmann Institute of Science, 2020).

2. Universität Haifa

Die Universität Haifa wurde 1972 im Gebiet der Stadt Galiläa gegründet, auf dem zu diesem Zeitpunkt überwiegend Palästinenser*innen gelebt haben. Damit annektierte Israel das Gebiet für sich, vertrieb die dort lebenden Palästinenser*innen nach und nach und reihte sich ein in die Liste der israelischen Universitäten, die gezielt geplant und gebaut wurden, um als Säulen des Landraubs und der Enteignung von palästinensischem Land zu dienen (Wind, 2024b). Des Weiteren hat die Universität auf ihrem Campus den Sitz von drei israelischen Militärhochschulen, die den Kern der IDF-Elite-Ausbildung ausmachen (University of Haifa, 2018). Es bietet außerdem in Kooperation mit dem israelischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Kurse an der israelischen Militärbasis in Glilot an und veranstaltet einen "Botschafter online" Kurs, welcher darauf abzielt, Student*innen "Hasbara"-Training (= Staatspropaganda) bereitzustellen.

Seit 2018 ist die Universität Haifa für die Ausbildung von Offizieren des israelischen Militärs verantwortlich, indem es ein Master-Programm in Nationaler Sicherheit für Mitglieder des israelischen Militärs sowie der israelischen Geheimdienste, wie beispielsweise Mossad und Shin Bet, anbietet (University of Haifa, 2018).

Zusätzlich zu den engen Verbindungen zum israelischen Militär stellt die Universität regelmäßig Waffen für die Soldat*innen bereit, die den Genozid in Gaza vorantreiben und haben einen Notfall-Fond eingerichtet, um Stipendien für Student*innen bereitzustellen, die als Soldat*innen in der Armee dienen (Wind, 2024b).

Auf ihrer offiziellen Webseite gibt die Universität Haifa an, dass es solidarisch mit den IDF-Offizieren, Soldat*innen und dem gesamten Staat Israel steht in Bezug auf den gegenwärtigen Krieg in Gaza (Universität Haifa).

Gerade an der Universität Haifa bekommen die palästinensischen Student*innen das israelische Apartheidssystem besonders stark zu spüren. Kurz nach dem 7. Oktober 2023 wurden Student*innen, die zu dieser Zeit pro-palästinensische Posts in den sozialen Medien abgesetzt hatten, rechtswidrig suspendiert (The New Arab Staff, 2023). Dozent*innen, die dagegen protestierten, wurden von der Universität öffentlich kritisiert und teilweise zum Rücktritt gedrängt, jedoch ohne Erfolg.

Auch bei den Wahlen zur Bildung der Studierendenvertretung kommt es immer wieder zur Manipulation von Seiten der Studierendenvertretung, die eine angemessene Repräsentation der palästinensischen Studierendenschaft verhindern möchten (Middle East Monitor, 2024).

Die Universität Haifa führt zudem illegale Ausgrabungen auf besetzten palästinensischen Gebieten durch, bei denen vor allem Fundplätze aus der Zeit der Hasmonäer ausgegraben werden (Universität Haifa, 2024). Diese Ausgrabungen widersprechen dem palästinensischen Recht auf Selbstbestimmung und liefern der israelischen Propaganda die Grundlage für eine Annexion dieser Gebiete.

3. Das generelle Problem der israelischen Bildungseinrichtungen

Israelische Universitäten verweisen auf ihre arabischen (palästinensischen) Student*innen als Beweis für ihre Pluralität und Diversität. Allerdings werden palästinensische Student*innen schon lange von ihren Universitäten kriminalisiert und ins Visier genommen (Adalah, 2024b; Green & Gordon, 2024; Middle East Monitor, 2014; The New Arab Staff, 2023). Diese Vorfälle haben sich seit dem 07. Oktober 2023 deutlich vervielfacht.

An der Universität Haifa waren über 90% der Student*innen, die zwischen 2002 und 2010 zu Disziplinarausschüssen einberufen wurden, Palästinenser*innen. Zwischen 2010 und 2015 war es dreimal so wahrscheinlich, dass palästinensische Student*innen zu den Ausschüssen einberufen wurden, als jüdische (Adalah, 2024a; Green & Gordon, 2024).

Das hier Aufgezeigte ist nur ein sehr kurzer Überblick. Wie die israelische Wissenschaftlerin Maya Wind bereits sorgfältig dokumentiert hat, operieren alle großen israelischen Universitäten im direkten Dienst des Staates und erfüllen kritische Funktionen bei der Aufrechterhaltung von dessen Richtlinien. Somit bilden sie grundlegende Säulen des israelischen Siedler-Kolonialismus (Wind, 2024a).

ABSCHNITT 3: VERBINDUNGEN DER JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MIT ISRAELISCHEN BILDUNGSEINRICHTUNGEN

1. Offizielle Partnerschaft und Austauschprogramme mit der Universität Haifa

Neben der Städtepartnerschaft mit der Stadt Mainz (Stadt Mainz) liegen auch Partnerschaften mit der JGU und der Haifa Universität vor. Seit 1982 besteht ein Memorandum of Understanding (MOU), eine sogenannte internationale Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Haifa und der JGU (Universität Haifa , MOU JGU). Ebenso bestand zwischen der Universität Haifa und der Hochschule Mainz ein MOU von 2019 - 2024. (Universität Haifa, MOU Hochschule). Des Weiteren existieren mehrere Forschungsprojekte zwischen den beiden Institutionen.

Die Arbeitsgruppe gastrointestinale (GI)-Onkologie der Unimedizin hat wissenschaftliche Kooperationen mit der Haifa Universität, dem Davidoff Center im Rabin Medical Center in Israel und nimmt am Projekt "Relevium" teil, dass zwischen der EU und Israel besteht (AG Prof. Dr. Markus Möhler). Ein weiteres Forschungsprojekt sitzt im FB 01, an der Fakultät für Evangelische Theologie und arbeitet zusammen mit der UCLA, der Universität Haifa und der israelischen Antikenverwaltung (FB 01- Evangelische Theologie). Am FB 07, dem historischen Seminar, gab es 2019 noch Ausschreibungen der Universität Haifa für Praktika und Austausche (FB 07- Geschichts- und Kulturwissenschaften). Im Januar 2025 veröffentlichte die Faculty of Social Welfare and Health Science der Universität Haifa einen gemeinsamen Artikel mit einem Direktor an der Universitätsmedizin (Noe-Steinmüller, u.a., 2024). Im März wurde ein gemeinsamer Artikel von Forscher*innen der Universität Haifa und Forscher*innen am Fachbereich 10, Biologie (Institut für Organismen- & Molekular-Evolution) veröffentlicht (University of Haifa Institute of Evolution). Bereits im Jahr 2015 war Prof. Dr. Oz Almog vom Samuel Neaman Institut der Universität Haifa als Gastredner über deutsch-israelische Beziehungen an der JGU eingeladen (RheinMainKultur, 2015).

Internetseite JGU: https://www.international.uni-mainz.de/fachuebergreifende-abkommen-mit-partnerhochschulen/

2. Die Israel-Professur an der JGU als Sonderfall der Normalisierung der Beziehungen zwischen deutschen und israelischen Universitäten

Die Johannes Gutenberg Universität Mainz ist die einzige Universität in Deutschland, die über eine Israelprofessur verfügt. Diese steht laut der JGU für das Bauen von „Nachhaltige[n] Brücken des akademischen Austauschs zwischen Mainz und israelischen Hochschulstandorten“. Angesiedelt in der Publizistik als „Israel Professorship in Communication Science“, wurde sie 2018 von der damaligen Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer gestiftet (Johannes Gutenberg-Universität, 2023).

„‘Über die Kontinuität der Einladung israelischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an die JGU führt die Professur langfristig zur Vertiefung unserer sehr engen wissenschaftlichen Verbindung zwischen Mainz und Israel, die auf einer wachsenden Zahl persönlicher Kontakte basiert’, betont Universitätspräsident Prof. Dr. Georg Krausch.“ (Giegerich, 2018)

Die Israelprofessur beinhaltet eine Förderung des Austausches mit israelischen Universitäten und Hochschulen, wie zum Beispiel mit dem Hadassah Academic College (HAC) in Jerusalem (WiSe 21/22), (die sich mit Journalist*innen und Politiker*innen in den jeweiligen Ländern trafen) oder mit der Hebräischen Universität Jerusalem (WiSe 19/20), (hier besuchten drei Fakultätsmitgliedern des Instituts für Publizistik- und Kommunikations-wissenschaft der HUJ, stellten ihre Forschung im Fachbereichs- Kolloquium vor und führten Gespräche mit dem Dekan und der Fakultät über mögliche gemeinsame Projekte und Kooperationen) (Institut für Publizistik).

Auch die regelmäßige Teilnahme an Konferenzen, wie der Israel Association for the Study of Language and Society, dieses Jahr 2025 in der Tel Aviv University oder der Israel Communication Association, 2025 an der University of Haifa, wird durch die Israelprofessur ermöglicht (Institut für Publizistik).

3. Gemeinsame Forschungsprojekte mit israelischen Bildungseinrichtungen

Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass die Johannes Gutenberg-Universität Mainz in verschiedenen Fachbereichen und durch verschiedene Institute mit israelischen Bildungseinrichtungen zusammenarbeitet.

  • Der Fachbereich 01 (Katholische und Evangelische Theologie), genauer gesagt der Freundeskreis der Biblischen Archäologie, hat ein gemeinsames interdisziplinäres Forschungsprojekt namens "Jaffa Cultural Heritage Project", welches der Erforschung der Geschichte und Archäologie von Jaffa dient. Hierbei arbeiten sie gemeinsam mit der Israel Antiquities Authority (IAA) und der University of California (UCLA) zusammen (Übersicht Forschungsprojekte zu Jaffa der IAA; Übersicht Forschungsprojekte des Freundeskreis der Biblischen Archäologie).

  • Der Fachbereich 07 (Geschichts- und Kulturwissenschaften), speziell das Institut für Altertumswissenschaften (Arbeitsbereich Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie) hat ein Forschungsprojekt namens "Bay of Ginnosar Landscape Archaeology Project" zusammen mit dem Department of Islamic Art & Archaeology Department der Hebräischen Universität Jerusalem und der IAA (Übersicht Forschungsprojekte des Arbeitsbereichs Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie). Die Universität hat ihren Sitz seit 1925 auf dem Berg Skopus in der Nähe Jerusalems und teilweise auf illegal besetztem Land, denn der Berg liegt innerhalb der offiziellen Grenzen der Stadt Jerusalem. Spätestens seit dem Sechs-Tage-Krieg 1967 ist der Berg Skopus unter völkerrechtswidriger israelischer Besetzung (The Institute of Archaology); während des Krieges expandierte Israel den Campus der Universität auf palästinensisches Gebiet, was nach dem vierten Genfer Abkommen illegal ist (GA IV, Art. 49, Abs. 6).

  • Dasselbe Institut hat im Arbeitsbereich altorientalische Philologie seit 2022 das Forschungsprojekt namens "AHEC” (Akkadische & Hethitische Emotionsbegriffe im Kontext)" gemeinsam in Kooperation mit der Universität Tel Aviv (Johannes Gutenberg-Universität Mainz).

  • Der Fachbereich 08 (Physik, Mathematik und Informatik), genauer gesagt das Helmholtz-Institut, arbeitet seit 2022 an einem gemeinsamen Forschungsprojekt namens "MUQUABIS (Multiscale Quantum Bio-Imaging and Spectoscopy)" und hat auch 800.000€ investiert. Unter anderem forscht auch die Hebräische Universität Jerusalem an diesem Projekt mit (European Commission, 2022a; Mainz, Johannes Gutenberg-Universität).

  • Der Fachbereich 09 (Chemie, Pharmazie, Geografie und Geowissenschaften), speziell am Institut für Pharmazie der Arbeitskreis Langguth, nimmt seit Februar 2025 am Forschungsprojekt "CLIMB (Complex Lipid Membranes for Science and Technology)" teil und hat 260.539,20€ investiert. Unter anderem forscht auch das Technion an diesem Projekt mit (European Commission, 2024).

  • Die Unimedizin koordiniert seit 2022 das Forschungsprojekt "Relivium (improving quality of life of advanced pancreatic cancer patients through an Ai-guided multimodal intervention, combining pain & cacexia management, nutrition & physical activity)". Unter anderem forscht in diesem Projekt auch die RAMBAM Health Cooperation. Hierbei handelt es sich um ein Militärkrankenhaus, welches eine sehr enge Kooperation mit dem Technion pflegt (European Commission, 2022b; Universitätsmedizin Mainz; Universitätsmedizin Mainz, 2025).

FAZIT

Ziel dieses Berichts ist es, rechtliche, ethische und kritische Elemente zu skizzieren, um für eine Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionskampagne (BDS) der JGU gegen Israel einzutreten, die sich auf Verstöße gegen das Völkerrecht, einschließlich Kriegsverbrechen und Völkermord an Palästinenser*innen, stützt. Das angestrebte Ziel ist, dass die JGU ihre Beziehungen zu israelischen Bildungseinrichtungen offenlegt, abbricht und eine Kommission einsetzt, um die institutionelle Verantwortung der JGU für diese Verstöße zu klären.

Der überwältigende Konsens humanitärer internationaler Institutionen besagt, dass der Staat Israel derzeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza begeht. Der Internationale Gerichtshof hat die Plausibilität eines Völkermords festgestellt, und der Internationale Strafgerichtshof hat bereits Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen. Darüber hinaus hat der Internationale Gerichtshof anerkannt, dass Israel im eigenen Staat Bedingungen der Apartheid geschaffen und aufrechterhalten hat und eine illegale Besetzung der palästinensischen Gebiete durchführt.

Wie gezeigt wurde, tragen die israelischen akademischen Einrichtungen aktiv zu diesen Verstößen gegen das Völkerrecht bei. Insbesondere die strategische Partnerschaft mit der Universität Haifa könnte einen direkten Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen. Die laufenden Forschungsprojekte und sonstigen Beziehungen mit dieser und anderen israelischen Einrichtungen tragen zur Normalisierung der Apartheid in Israel und der illegalen Besetzung Palästinas bei. Durch die gemeinsamen Forschungsprojekte mit israelischen akademischen Einrichtungen riskiert die JGU jedoch auch eine direkte Verwicklung und Mittäterschaft an den kriminellen Handlungen des israelischen Staates. Deshalb ist es notwendig und dringend geboten, eine akademische Untersuchungskommission einzurichten, um individuelle und institutionelle Verantwortlichkeiten zu untersuchen.

Es gehört zur ethischen und rechtlichen Verantwortung der JGU, nicht mit Institutionen zusammenzuarbeiten, die Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermöglichen. Vor diesem Hintergrund verteidigt dieser Bericht den Boykott als legitime Form des gewaltfreien Widerstands. Wie jedoch allgemein bekannt ist, wird die BDS-Bewegung in Deutschland stark kriminalisiert und die Maßnahmen des deutschen Staates und seiner staatlich finanzierten Institutionen gefährden aufgrund dieser Verfolgung die Ausübung der akademischen Freiheit. Um für den Boykott zu werben, zeigt der Bericht erstens, dass der Aufruf zu BDS gesetzlich geschützt ist. Zweitens argumentiert er, dass deutsche Hochschuleinrichtungen tatsächlich Erfahrung damit haben, Beziehungen zu Bildungseinrichtungen zu kappen, die ähnlichen ethischen Richtlinien wie BDS folgen, wobei klar zwischen einem Boykott gegen Institutionen und einem Boykott gegen Einzelpersonen unterschieden wird.

Wir wiederholen unseren Aufruf an unsere Kommiliton*innen, Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen der JGU, sich weder an konkreten Kooperationen mit israelischen Universitäten und anderen mitschuldigen Institutionen zu beteiligen noch diese zu unterstützen. Wir rufen dazu auf, Druck auszuüben, um diese Kooperationen zu beenden, das Thema in jeder möglichen akademischen Instanz anzusprechen und Aktivitäten zu boykottieren, die Israels Völkermord in Gaza und die Apartheid in Palästina normalisieren oder befürworten. Was die JGU als Institution betrifft, so muss sie gemäß den PACBI-Richtlinien alle formellen Kooperationen mit mitschuldigen Institutionen beenden und eine akademische Forschungskommission einrichten, um individuelle und institutionelle Verantwortlichkeiten zu untersuchen, in die auch Personen einbezogen werden sollten, die an der BDS-Kampagne beteiligt sind.

Keine Universität oder Bildungseinrichtung ist isoliert. Israelische Institutionen sind global vernetzt und stützen sich auf diese transnationale Unterstützung, um das genozidiale und koloniale Projekt des israelischen Staates durchzuführen. Diese Institutionen sind Teil der israelischen Kriegsmaschinerie. Die Handlungsfähigkeit der Student*innen und Beschäftigten der JGU und anderer Universitäten weltweit entscheidet darüber, ob Israel seine Handlungen fortsetzen kann oder nicht.

WÜRDIGUNG

Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei den Students For Palestine FU, dem Palästinakomitee FU und der [decoco] decolonial research group bedanken, dessen Bericht über die Freie Universität Berlin uns dazu motiviert hat, selbst Nachforschungen über unsere Universität anzustreben und einen eigenen Bericht zu veröffentlichen. Des Weiteren möchten wir und herzlich für die Erlaubnis bedanken, einzelne Textpassagen und Quellenfunde aus ihrem Bericht zu übernehmen.

Den kompletten Bericht der Gruppen über die FU findet ihr hier: https://bds-fu.de/en/report/#a-boycott-divestment-and-sanctions-report-for-freie-universit%c3%a4t-berlin

ANHANG 1: PRÄZEDENZFÄLLE AN ANDEREN EUROPÄISCHEN UNIVERSITÄTEN

Mehrere europäische Universitäten haben bereits Schritte unternommen, um ihre Kooperationen mit israelischen Einrichtungen zu beenden, die entweder an militärischer Forschung beteiligt sind oder deren Sitz sich in illegalen Siedlungen befinden, um sich an das humanitäre Völkerrecht zu halten. Die JGU Mainz wäre somit kein Einzelfall in Europa, wenn sie solche Maßnahmen ergreifen würde. Vielmehr könnte sie damit ein positives Beispiel für andere Universitäten und Hochschulen in Deutschland sein.

Zu den europäischen Universitäten, die diese Schritte unternommen haben, gehören:

Belgien

Der Präsident der Universität Gent beschloss, alle laufenden institutionellen Kooperationen mit israelischen Universitäten und Forschungseinrichtungen einzustellen. Er traf diese Entscheidung, nachdem ihm geraten wurde, sich nicht an den Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen (Ghent University, 2024).

Außerdem verpflichtete sich die Universität Lüttich nach einem studentischen Protestcamp dazu, keine Beziehungen zu israelischen Universitäten oder Partnern zu pflegen, die sich an Israels Genozid gegen die Palästinenser*innen sowie an dessen Verstößen gegen das Völkerrecht und die Rechte der Palästinenser*innen mitschuldig machen (Universität Lüttich - End of six weeks of occupation at ULiège).

Norwegen

Oslomet Universität und die Universität Südost-Norwegen setzten die Austauschvereinbarungen mit der Universität Haifa aus. Zudem wurde zugesichert, keine neuen Kooperationen mit israelischen Universitäten einzugehen, die sich mitschuldig an den Menschenrechtsverstößen gemacht haben. Außerdem besteht die Zusage, sich für die Beendigung von Beschaffungsverträgen mit Lieferanten einzusetzen, die mit dem israelischen Militär oder mit illegalen israelischen Siedlungen in Verbindung stehen (Oslo Metropolitan University, 2024; Universitetet i Sørøst-Norge, 2024).

Dazu beendete die Universität Bergen seine Kooperationsvereinbarungen mit der Bezalel Academy of Arts and Design, nachdem diese auf dem Campus eine Werkstatt eingerichtet hatte, um Uniformen und Ausrüstung für das israelische Militär zu entwerfen und zu nähen (Flom, 2024).

Des Weiteren hat die Universität Stavanger aufgrund des Krieges in Gaza, der als Verstoß gegen das Völkerrecht bewertet wird, alle institutionellen Kooperationsvereinbarungen mit israelischen Einrichtungen beendet. Solange die Feindseligkeiten andauern, wird die Universität Stavanger keine neuen Vereinbarungen eingehen (University of Stavanger, 2024).

Italien

Die Kooperationsvereinbarung der Universität Turin mit israelischen Universitäten und Forschungsinstituten ist vorübergehend ausgesetzt worden (Bartov, 2024).

Spanien

Die Universität Barcelona hat einen Antrag verabschiedet, der „[...]die Beendigung der institutionellen und akademischen Beziehungen“ zu israelischen Einrichtungen aus Solidarität mit Palästina fordert (Ramajo, 2024).

Zudem kündigte Konferenz der Präsidenten der Universitäten Spaniens (CRUE) an, die Beziehungen zu israelischen Universitäten und Forschungszentren abzubrechen, „[...]die sich nicht eindeutig zum Frieden und zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts bekannt haben“ (CRUE, 2024).

Irland

Nach Student*innenprotesten hat das Trinity College Dublin beschlossen, sich aus israelischen Unternehmen zurückzuziehen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Beziehungen zu israelischen Hochschulen überprüfen soll (Carroll, 2024).

Niederlande

Im Juli erklärte die Amsterdam School for Cultural Analysis der Universität Amsterdam, dass sie keine Beziehungen zu israelischen Institutionen unterhalten werde, die sich am Völkermord, an Kriegsverbrechen oder an Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber den Palästinenser*innen mitschuldig gemacht haben. Zudem verpflichtete sie sich, keine Beschaffungen von beteiligten Unternehmen vorzunehmen (Universiteit van Amsterdam, 2024).

ANHANG 2: AKADEMISCHE ORGANISATIONEN, DIE EINE BDS-RESOLUTION GENEHMIGT HABEN

Im Folgenden wird eine Liste internationaler akademischer Organisationen vorgestellt, die eine oder mehrere BDS-Resolutionen anerkannt haben.

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Berücksichtigt wurden ausschließlich solche Organisationen, die mit Studienfächern in Verbindung stehen, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertreten sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass entweder einzelne Wissenschaftler*innen oder deutsche akademische Organisationen Teil dieser Zusammenschlüsse sind und daher verpflichtet sind, entsprechend zu handeln.

Afrikanische Literaturvereinigung (ALA) -2014

Amerikanische Anthropologische Vereinigung (AAA) -03.2023 (REFERENDUM ON A PROPOSED RESOLUTION TO BOYCOTT ISRAELI ACADEMIC INSTITUTIONS)

Amerikanische Studienvereinigung (ASA) -04.12.2013

Vereinigung für humanistische Soziologie -10.01.2013

Vereinigung für kritische ethnische Studien -07.2014

National Women’s Studies Association (NWSA) -2015–2024

Native American and Indigenous Studies Association (NAISA) -13.12.2013

Peace and Justice Studies Association (PJSA) -05.11.2014

Latin American Council of Social Sciences (CLACSO) -10.06.2022

QUELLENVERZEICHNIS

Academic Freedom Index. (n.d.). Academic Freedom Index. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Adalah. (2024, 15. Februar). Israeli Academic Institutions Sanction Palestinian Students for Social Media Posts since 7 October, violating their Rights to Free Expression and Education. Adalah's Report to the UN Special Rapporteur on the Right to Education.

Adalah. (2024, 9. Mai). Repression of Palestinian Students in Israeli Universities and Colleges. Adalah The Legal Center for Arab Minority Rights In Israel.

AG Prof. Dr. Markus Möhler. (n.d.). I. Medizinische Klinik und Poliklinik. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

American Anthropological Association. (2023, 24. Juli). AAA membership endorses academic boycott resolution.

Amnesty International. (2022). Israel’s Apartheid Against Palestinians. Cruel System of Domination and Crime Against Humanity. (MDE 15/5141/2022).

Amnesty International. (2024a, 5. Dezember). Israel/ Occupied Palestinian Territoriy: ‘You Feel Like You Are Subhuman’: Israel’s Genocide Against Palestinians in Gaza (MDE 15/8668/2024).

Amnesty International. (2024b, 18. Oktober). Deutschland: Geplante Antisemitismus-Resolution gefährdet Grundrechte.

American Studies Association. (2013, 4. Dezember ). Boycott of Israeli Academic Institutions. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. (2025): Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern. In: Deutscher Bundestag, Deutscher Bundestag Drucksache 20/14703.

Archive of Silence. (n.d.). @archiveofsilence. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von

Association for Humanist Sociology. (n.d.). Statement in Support of the Academic and Cultural Boycott of Israel. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Bartov, S. L. (2024, 22. März). Italy’s University of Turin to exit Israel research pact amid Gaza protests. The Times of Israel.

B’Tselem & Forensic Architecture. (n.d.). Conquer and Divide. Abgerufen am 1. Dezember 2024 von

Bundesverfassungsgericht. (1958). 1 BvR 400/51.

Campus Mainz. (2024, 12. Mai). Antisemitismus-Vorwurf bei Veranstaltung an der JGU Mainz. Campus Mainz.

Carroll, R., (2024, 8. Mai). Trinity College Dublin agrees to divest from Israeli firms after student protest. The Guardian.

Conference of University Rectors in Spain (CRUE). (2024, 9. Mai). Communiqué by the CRUE . UAB Barcelona.

DAAD. (2022, 25. Februar). Einschraenkung Austausch Russland [Pressemeldung].

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz. (2023, 3. Juli). Malu Dreyer: Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen von hoher politischer Bedeutung [Pressemeldung].

Eghbariah, R. (2024). Towards the Nakba as a legal concept. Columbia Law Review, 124 (4), S.887–992.

Einig, B., Vogt, T., & Lauer, F. (2020). Leitbild THE MOVING MINDS CROSSING BOUNDARIES GUTENBERG SPIRIT. Prof Dr. Krausch, G. (Hrsg.). Mainz (2020).

Euro-Med Human Rights Monitor. (2024, 25. März). Report: Israel continues to violate ICJ ruling on Gaza.

European Commission. (2022, 13. September). Multiscale quantum bio-imaging and spectroscopy. CORDIS | European Commission.

European Commission. (2022, September 15). Improving quality of life of advanced pancreatic cancer patients through an AI-guided multimodal intervention, combining pain and cachexia management, nutrition, and physical activity. CORDIS | European Commission.

European Commission. (2024, 4. Juli).Complex Lipid Membranes for Science and Technology. CORDIS | European Commission.

European Legal Support Center. (2023). Suppressing Palestinian Rights Advocacy through the IHRA Working Definition of Antisemitism.

Fachbereich 08 - Geschichts- und Kulturwissenschaften auf Instagram [@nullacht_mainz]. (2024, 23. Februar).

Flom, N. T. (2024, 17. Januar). UiB avslutter avtale med israelsk kunstakademi. Kunstavisen.

Freie Universität Berlin (2025, 04. April). Viel (Selbst-)Zensur – wenig Daten. Campus.Leben. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Geneva Convention. (1949). Convention (IV) relative to the Protection of Civilian Persons in time of War. S.303–305.

Ghent University. (2024, 31. Mai). Cooperation with Israeli partners - updated 31 May 2024. Universiteit Gent.

Giegerich, P. (2018, 9. Oktober). Israel-Professur der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in der Publizistik eingerichtet. idw-online.

Green, P. & Gordon, N. (2024,5. Juni). Israel’s Universities: The Crackdown. The New York Review of Books.

Hinenu Jüdischer Studierendenverband Rheinland-Pfalz und Saarland, Juso Hochschulgruppe Mainz, Liberale Hochschulgruppe Mainz, Ring christlich-demokratischer Studenten Mainz. (2024, 18. Juni). Gemeinsame Stellungnahme: Israelbezogenem Antisemitismus & Hamas-Relativierung eine Absage erteilen, das Grundrecht auf Berufsfreiheit von Jüdinnen und Juden sowie den freien akademischen Diskurs an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz schützen! Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

IHRA. (2016). What is antisemitism? Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

IMEU. (2024, 31. Juli). Explainer: The Dahiya Doctrine & Israel’s Use of Disproportionate Force | IMEU .

INTERACT (2025). Deutsche Wissenschaft seit dem 7. Oktober: Selbstzensur und Einschränkungen unter Forschenden mit Nahostbezug.

International Court of Justice. (2024, 19. Juli). Legal Consequences Arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, Including East Jerusalem.

International Court of Justice. (2024, 19. Juli). Summary of the Advisory Opinion of 19 July 2024.

International Criminal Court. (2024, 21. November). Statement of ICC Prosecutor Karim A.A. Khan KC on the issuance of arrest warrants in the Situation in the State of Palestine.

Johannes Gutenberg- Universität. (2022, 11. April). Die JGU unterstützt Hilfsaktionen für die Ukraine | Designidee.

Johannes Gutenberg- Universität Mainz. (2022, 23. Mai). Johannes Gutenberg-Universität Mainz unterstützt Netzwerk Kulturgutschutz Ukraine / Ukraine Art Aid Center [Pressemeldung].

Johannes Gutenberg- Universität Mainz. (2023, 13. April). Baruch Shomron ist neuer Inhaber der Israel-Professur am Institut für Publizistik der JGU [Pressemeldung].

Johannes Gutenberg- Universität Mainz. (2024, 15. Mai).Zu den Hintergründen des Ukraine-Kriegs: "Die Ukraine als Objekt russischer Großmachtansprüche: Sprachen, Identitäten und Diskurse" [Pressemeldung].

Johannes Gutenberg-Universität Mainz. (n.d.). Akkadische und Hethitische Emotionsbegriffe im Kontext (AHEC). Altorientalische Philologie. Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Khatib, R., McKee, M., & Yusuf, S. (2024). Counting the dead in Gaza: Difficult but essential. The Lancet , 404 (10449), S.237–238.

Krausch, G. (2022, 10. März).Umgang der JGU mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine.[Pressemeldung].

Merkurist: Dyks, V. (2024, 22. Juni). Antisemitismus-Vorwurf an Uni Mainz sorgt für Schlagzeilen. Merkurist.

Middle East Monitor. (2014, 15. Mai). Haifa University prevents Nakba commemoration. Middle East Monitor.

Middle East Monitor. (2024, 17. September). Israel court considers preventing Palestinian students from running in Haifa university elections. Middle East Monitor.

Middle East Studies Association (2022, 23. März). Middle East Scholars Vote to Endorse BDS [Pressemeldung].

Muhareb, R., Rghebi, E., Clancy, P., Schechla, J., Awad, N., Abdallah, M., & Al-Haq. (2022). Israeli Apartheid: tool of zionist settler colonialism. Al-Haq.

National Women’s Studies Association (NWSA). (2014, Januar). Solidarity Statement.

National Women’s Studies Association (NWSA). (2024, April). NSWA Recommits to BDS and Feminist Accountability.

Native American and Indigenous Studies Association (NAISA). (2023, 13. Dezember). NAISA Council Declaration Of Support for the Boycott of Israeli Institutions.

Noe-Steinmüller, N., Scherbakov, D., Zhuravlyova, A., Wager, T. D., Goldstein, P., & Tesarz, J. (2024). Reply to Duffee. Pain, 166(1), S.222.

Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights. (2024, 18. April). UN experts deeply concerned over ‘scholasticide’ in Gaza [Press Release].

Ordnung zur Registrierung von studentischen Initiativen beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und zur Vergabe von Sach- und Geldleistungen. (2021).

Oslo Metropolitan University. (2024, 14. Februar). OsloMet puts exchange agreement on hold.

Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel (PACBI). (2014, 16. Juli). Guidelines for the International Cultural Boycott of Israel.

Peace and Justice Studies Association (PJSA). ( 2014,5. November). PJSA endorses BDS Campaign.

Quigley, J. (2007). Security Council Resolution 242 and the Right of Repatriation. Journal of Palestine Studies , 37 (1),S.49–61.

Ramajo, M. (2024, 8. Mai). University of Barcelona faculty passes motion calling to break academic relations with Israel. El Nacional.

Rapoport, M. (2023, 4. Oktober). ‘It’ll turn campus into an army base’: Tel Aviv University to host soldiers’ program. +972 Magazine.

Rawnsley, A. (2011, 23. September). “The Scream”: Israel Blasts Protesters With Sonic Gun. Wired.

RheinMainKultur. (2015, 27. April). 50 Jahre deutsch-israelische Beziehungen.

Rogers, P. (2023,5. Dezember). Israel’s use of disproportionate force is a long-established tactic – with a clear aim. The Guardian .

Scholars at Risk. (2024, 30. August). Free to Think 2024.

SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Und FDP. (2024). Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken. In: Deutscher Bundestag (No. 20/13627).

SWR-Aktuell. (2024, 9. Februar). Uni Mainz distanziert sich von angeblichen antisemitischen Äußerungen.

SWR-Aktuell. (2024, 21. Juni). Angebliche Hamas-Nähe von Pro-Palästina-Gruppe an Uni Mainz.

The African Literature Association. (2015, 23. Juni). ALA Resolutions and Executive Letters - The African Literature Association. The African Literature Association - Nkyin Kyin: Changing Oneself: Playing Many Roles.

The Hebrew University of Jerusalem.(2023,17. Oktober). Support & Assistance during Operation Iron Swords.

The New Arab Staff. (2023, 10. Oktober). Haifa University expels Palestinians over social media posts.

The Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel. (2022, 9. Juli). Palestinians welcome unanimous vote by clasco to endorse BDS.

United Nations. (1999, 8. Dezember). Economic and Social Council, General Comment No. 13: The Right to Education (Art. 13 of the Covenant), E/C.12/1999/10, UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (CESCR).

United Nations. General Assembly. (1947). Future government of Palestine. UNA(01)/R3.

United Nations. General Assembly. (1976). Resolutions and decisions of the General Assembly and the Security Council relating to the question of Palestine, 1947-1975 . A/AC.183/L.2.

United Nations. General Assembly. (1980). Resolutions and decisions of the General Assembly and the Security Council relating to the question of Palestine, 1976-1979. A/AC.183/L.2/Add.1.

United Nations. General Assembly. (2002). Compilation of resolutions and decisions adopted in 2002. A/AC.183/L.2/Add.24.

United Nations. General Assembly. (2004). Compilation of resolutions and decisions adopted in 2003. A/AC.183/L.2/Add.25.

United Nations. General Assembly. (2017). Compilation of resolutions and decisions adopted in 2017. A/AC.183/L.2/Add.39.

United Nations. General Assembly. (2024). Compilation of resolutions and decisions adopted in 2023. A/AC.183/L.2/Add.45.

United Nations High Commissioner for Human Rights. (2024). Israeli settlements in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and in the occupied Syrian Golan. (A/HRC/55/72).

United Nations. Security Council. (1967). Resolution 242 [on a peaceful and accepted settlement of the Middle East situation]. UNS(01)/R3.

Universität Haifa (2024, 30. Dezember). Ein archäologisches Chanukka-Wunder und eine herzliche und bewegende Friedensforderung der Hasmonäer.

Universität Haifa, Memorandum Of Understanding mit der Johannes Gutenberg-Universität. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Universität Haifa, Memorandum Of Understanding mit der Hochschule. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Universitätsmedizin Mainz. (2025, Mai). Relivium [Fact sheet]. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Universitätsmedizin Mainz, (n.d.).I. Medizinische Klinik und Poliklinik. Relevium, EU Horizon. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Universitetet i Sørøst-Norge. (2024, 19. Februar). Avslutter samarbeid med universiteter i Israel.

Universiteit van Amsterdam. (2024, 18. Juli). ASCA Statement on Collaborations with Israeli Institutions and International Corporations Complicit in Atrocity Crimes - ASCA. Amsterdam School for Cultural Analysis - University of Amsterdam.

University of Haifa.(2018). University of Haifa to Lead Israel’s Military Colleges . Heights Magazine.

University of Stavanger. (2024, 6. Juni). UiS ends institutional cooperation with Israel.

Weizmann Institute of Science. (2020, 21. April). Gap Year Scientific Training. Davidson Institute of Science Education. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Weizmann School of Science. (2016, 23. Juni). התאמות למשרתים בחובה ובקבע | Adjustments for Mandatory and Permanent Service Members. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von

Wind, M. (2024, 27. Februar). Israel’s Universities Are a Key Part of Its Apartheid Regime. Jacobin.

Wind, M. (2024). Towers of ivory and steel: How Israeli universities deny Palestinian freedom. Verso 2024.

World Bank, European Union & United Nations. (2024). Gaza Strip Interim Damage Assessment Summary Note.

Zoschke, S. (2024, 24. Juni). Hass-Schrift gegen Israel an Uni Mainz verkauft. Frankfurter Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 12. Oktober 2025 von